1. DEFINITIONEN
1.1 „Designierter Administrationszugriff“ steht für den Zugriff auf die standardmäßigen Benutzeroberflächen einer gegebenen Instanz der Software, den Sie einem designierten Dritten gewähren, (a) für den Sie zuvor VMware schriftlich mitgeteilt haben, dass Sie ihm externe Dienstleistungen zur Verfügung stellen, und (b) zu dessen Gunsten Sie diese Instanz der Software lizenziert haben. Designierter Administrationszugriff ist nur dann anwendbar, wenn Sie 1) ein externer IT-Dienstleister sind, der externe IT-Dienstleistungen für eine Kundenfirma erbringt, und 2) nur auf die folgende Software anwendbar:VMware ESX, VMware Server und VirtualCenter.
1.2 „GPL SOFTWARE“ bezieht sich auf GPL Software, für die Ihnen auf der Grundlage der GNU General Public License, die durch die Free Software Foundation („GPL“) veröffentlicht wird, eine Lizenz erteilt wird. Den GPL-Lizenzvertrag finden Sie auf dem Datenträger, auf dem Sie die Software erhalten haben, oder bei den von Ihnen heruntergeladenen Dateien, falls Sie die Software durch elektronischen Download erworben haben.
1.3 „Gastbetriebssysteme“ bezeichnet Instanzen von Betriebssystemen von Drittanbietern, für die Sie eine Lizenz besitzen und die in einer Virtuellen Maschine installiert sind und unter Verwendung der Software ausgeführt werden.
1.4 „Lizenziertes Zusatzmodul“ bezeichnet Zusatzmodule, die im Lieferumfang der Software vorhanden sind und/oder in Verbindung mit der Software, für die Sie die jeweilige Lizenzgebühr bezahlt haben und etwaigen zusätzlichen Lizenzbestimmungen zugestimmt haben, verwendet werden.
1.5 „Open-Source-Software“ bezeichnet verschiedene Open-Source-Softwarekomponenten, für die die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open-Source- Lizenzverträge, die in den zu diesen Softwarekomponenten gehörigen Materialien enthalten sind, gelten. Open Source-Software besteht aus einzelnen Softwarekomponenten. Jede dieser Softwarekomponenten verfügt über eigene Urheberrechte und zur Anwendung kommende Lizenzbedingungen. Die Lizenzen befinden sich in der Datei open_source_licenses.txt, in anderen zum Softwarepaket gehörigen Materialien, in der Dokumentation oder in den zugehörigen Quelldateien, die unter http://www.vmware.com/de/download/open_source.html heruntergeladen werden können.
1.6 „Prozessor“ bezeichnet einen einzelnen physischen Chip, auf dem sich nicht mehr als vier (4) Prozessorkerne befinden.
1.7 „Verteilbare Komponenten“bezeichnet die Legacy PERL/COM-Client-Laufzeitbibliothek und die VIX-Programmierschnittstellen-Bibliothek, die gegebenenfalls im Lieferumfang der Software enthalten sein können und gemäß den produktspezifischen Vertragsbedingungen für verteilbare Komponenten lizenziert sind.
1.8 „Beispielprogramme“ bezeichnet Beispielprogramme für das Client-Management oder Beispielskripte, die möglicherweise im Lieferumfang der Software vorhanden sind.
1.9 „Server“bezeichnet einen derartigen einzelnen physischen Computer, der die Spezifikationen der jeweils anwendbaren auf http://www.vmware.com/support/pubs/veröffentlichten Produktdokumentation erfüllt. Mehrere Computer, die Rechenkapazität gemeinsam nutzen oder in einer vernetzten Konfiguration zusammen als ein logischer Computer betrieben werden, wie z. B. eine „Serverfarm“ oder ähnliche Anordnungen, stellen im Sinne dieses EULA mehrere Server dar.
1.10 „Software“bezeichnet Softwareprodukte, für deren Nutzung Sie im Rahmen dieses EULA eine Lizenz besitzen, einschließlich, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, alle dazugehörigen erworbenen oder im Lieferumfang der Software befindlichen Komponenten, Schnittstellen zur Anwendungsprogrammierung, zugehörige Medien, gedruckte Unterlagen, Online- oder elektronische Dokumentationen und dazugehörige Updates und Servicepakete („Maintenance Releases“).
1.11 „Softwarelizenzschlüssel“bedeutet eine Seriennummer, die Sie gegebenenfalls von VMware zur Aktivierung und Verwendung der Software erhalten haben. Für die Aktivierung und Verwendung jedes einzelnen lizenzierten Zusatzmoduls ist möglicherweise ein separater, zusätzlicher Softwarelizenzschlüssel erforderlich.
1.12 „VMware Tools“ bezeichnet eine Sammlung von Dienstprogrammen und Treibern, mit denen Leistung und Funktionsumfang des Gastbetriebssystems möglicherweise erhöht werden können. VMware Tools umfassen, je nach Gastbetriebssystem, einige oder alle der folgenden Funktionen: SVGA-Treiber, Maustreiber, die Systemsteuerung von VMware Tools und Unterstützung von Funktionen wie freigegebene Ordner, Drag & Drop bei Windows-Gastsystemen, Verkleinern der virtuellen Festplatten, Zeitsynchronisierung mit dem Host, VMware Tools-Skripts und Auf- und Abbau von Geräteverbindungen während des Betriebs der virtuellen Maschine.
1.13 „Virtuelle Maschine“ bezeichnet eine Instanz eines Gastbetriebssystems und alle darin installierten Anwendungsprogramme, die auf einem Computer oder computerähnlichen Gerät, auf dem die Software installiert ist, ausgeführt werden oder die auf eine Festplatte oder ein anderes Speichermedium ausgelagert sind, auf die bzw. das mit dem Computer oder computerähnlichen Gerät zugegriffen werden kann.
2. EVALUIERUNGSLIZENZEN
2.1 Allgemeines. Falls verfügbar, können die Software und jedes lizenzierte Zusatzmodul mit kostenlosen Evaluierungs-Softwarelizenzschlüsseln aktiviert werden. Sie erkennen an, dass die Gültigkeit von Evaluierungs-Softwarelizenzschlüsseln mit einem bestimmten Datum („Ablaufdatum“) endet und dass VMware nicht verpflichtet ist, eine weitere Nutzung der Software zu gestatten.
2.2 Evaluierungslizenz. Wenn Sie die Software oder ein lizenziertes Zusatzmodul mit einem Evaluierungs-Softwarelizenzschlüssel („Evaluierungsprodukt“) aktivieren, dürfen Sie das Evaluierungsprodukt bis zum Ablaufdatum lediglich zum Zwecke der Evaluierung der Eignung des Evaluierungsprodukts zur kostenpflichtigen Lizenzierung verwenden. Sie können für lizenzierte Zusatzmodule Evaluierungs-Softwarelizenzschlüssel anfordern. In einem solchen Fall unterliegt Ihre Lizenz für die Nutzung der Zusatzmodule den in diesem Abschnitt „EVALUIERUNGSLIZENZEN“ angegebenen Bestimmungen.
2.3 Gewährleistungsausschluss für Evaluierungsprodukte. Während der Verwendung des Evaluierungsprodukts können Sie die im folgenden Abschnitt 7.1 beschriebene Garantie.nicht in Anspruch nehmen. VMWARE HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG (ODER DER VERSUCHTEN VERWENDUNG) DES EVALUIERUNGSPRODUKTS VOR UND NACH DEM EVALUIERUNGSZEITRAUM HERRÜHREN.
2.4 Kein Support. VMware ist Ihnen gegenüber während Ihrer Nutzung des Evaluierungsprodukts nicht zu Supportleistungen verpflichtet.
3.GEWÄHRUNG UND NUTZUNG DER RECHTE FÜR DIE SOFTWARE.
3.1 Lizenz. Die Software wird als Lizenz vertrieben und nicht verkauft. Gemäß den Bestimmungen dieses EULA gewährt Ihnen VMware hiermit eine nicht- exklusive, nicht-übertragbare Lizenz, ohne Rechte zur Vergabe von Unterlizenzen, zur Verwendung des Objektcodes der Software zum Zweck gemäß den Festlegungen in den entsprechenden Dokumentationen für die Software und in dem Umfang, der Ihrer Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühren im Rahmen eines von VMware zugelassenen Lizenzierungsmodells und/oder Ihres Softwarelizenzschlüssels gemäß den in diesem EULA angegebenen Softwareprodukt-spezifischen Vertragsbedingungen entspricht. In Abhängigkeit des Modells, welches zum Berechnen der durch Sie für die Verwendung der Software zu entrichtenden Lizenzgebühren Anwendung findet (pro Prozessor, pro Virtueller Maschine, pro Benutzer oder auf der Basis eines anderen von VMware zugelassenen Lizenzierungsmodells) kann durch den jeweiligen Softwarelizenzschlüssel die Verwendung der Software entsprechend eingeschränkt sein. Sie dürfen die im Lieferumfang der Software enthaltenen Dokumentationen im Zusammenhang mit den erlaubten Verwendungsweisen der Software benutzen. Ungeachtet hier enthaltener gegenteiliger Aussagen ist in dem Fall, dass Sie eine Lizenz für VMware Infrastruktur-Starter Edition erworben haben, Ihre Lizenz zur Verwendung solcher Software auf einen Server beschränkt, der über nicht mehr als acht Gigabyte (8 GB) physischen Speicher verfügt.
3.2 Lizenzbeschränkungen. Es ist nicht zulässig, die Software außer für eine angemessene Anzahl maschinenlesbarer Kopien zum Zweck der Sicherung oder Archivierung bzw. für in diesem EULA ausdrücklich genannte Zwecke zu vervielfältigen. Es ist nicht zulässig, Ansprüche, Marken oder Handelsnamen, Hinweise zum Urheberrecht oder andere eigentumsbezogene Markierungen der Software zu entfernen. Ihnen werden keine Rechte an Marken oder Servicemarken durch VMware eingeräumt. VMware behält sämtliche Rechte, die Ihnen in diesem EULA nicht ausdrücklich gewährt wurden.
3.3 Einschränkungen. Es ist Ihnen nicht gestattet, (i) die Software oder den Softwarelizenzschlüssel ganz oder teilweise an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu vertreiben oder anderweitig zu übertragen, (ii) die Software ohne die schriftliche Genehmigung von VMware ganz oder teilweise Dritten bereitzustellen, zu offenbaren, an Dritte weiterzugeben, diesen zur Verfügung zu stellen oder Dritten die Verwendung der Software (abgesehen vom Designierten Administrationszugriff) zu gestatten oder (iii) die Software zu ändern oder abgeleitete Entwicklungen daraus zu erstellen. Es ist Ihnen nicht gestattet, den Quellcode der Software zu dekompilieren, aufzulösen, zurück zu entwickeln (reverse engineering) oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode vollständig oder teilweise abzuleiten, es sei denn, (i) dies ist unerlässlich, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines anderen, unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software zu erhalten und (ii) dies ist auf die Teile der Software beschränkt, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind und (iii) die gesetzlichen Vorgaben des § 69e Abs. 2 Urhebergesetz sind eingehalten. Sie dürfen die Software auch verwenden, um interne Leistungserprobungen und Benchmarkstudien durchzuführen, deren Ergebnisse Sie (und keine nicht autorisierten Dritten) unter der Voraussetzung veröffentlichen oder öffentlich verbreiten dürfen, dass VMware die Methodologie, die Hypothesen sowie weitere Parameter der Studie überprüft und genehmigt hat. Wenden Sie sich bitte an VMware unter der Adresse benchmark@vmware.com, um eine solche Prüfung zu erbitten.
3.4 GPL Software. Sie sind berechtigt, die GPL Software auf der Grundlage der in der GPL enthaltenen Bestimmungen zu verbreiten und/oder zu verändern. Sie können eine Kopie des entsprechenden Quellcodes für die Binaries der GPL Software (die „GPL-Quelldateien“) beziehen, indem Sie die GPL-Quelldateien von der VMware-Website unter der Adresse http://www.vmware.com/download/open_source.html herunterladen oder indem Sie sie unter Angabe Ihres Namens und Anschrift bei VMware anfordern. Verwenden Sie dazu die weiter unten unter der Überschrift „Kontaktinformationen“ angegebene Anschrift. VMware sendet Ihnen dann die GPL-Quelldateien auf CD oder einem gleichwertigen physischen Medium zu. Das Angebot zum Anfordern der GPL-Quelldateien gilt für drei (3) Jahre ab Kaufdatum des Softwareprodukts.
3.5 VMware Tools. Es ist Ihnen gestattet die VMware Tools an Dritte zu verbreiten, mit der Maßgabe, dass Sie (i) die VMware Tools nicht abändern, (ii) die VMware Tools ausschließlich in Objektcodeform verbreiten und ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Virtuellen Maschine, die Sie mit der Software erstellen, (iii) nicht VMwares Logo oder Marken verwenden, um die Virtuelle Maschine, die Sie mit der Software erstellen, zu vermarkten, und (iv) einwilligen, VMware in allen Gerichtsverfahren zu verteidigen und von allen Ansprüchen freizustellen, einschließlich Anwaltsgebühren und –kosten, die aus der Nutzung oder der Verbreitung der von Ihnen erstellten Virtuellen Maschine entstehen oder folgen. Ungeachtet des Vorstehenden sind Sie berechtigt, auf Namen, Logos und Marken von VMware hinzuweisen, um anzuzeigen, dass die von Ihnen mit der Software erstellte Virtuelle Maschine mit der Software kompatibel ist bzw. für die Verwendung mit der Software entwickelt wurde.
3.6 Für Drittanbietersoftware erforderliche Lizenzen. Mit dieser Software kann ein Computer mehrere Instanzen eines Drittanbieter-Gastbetriebssystems und von Anwendungsprogrammen ausführen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für das Einholen sämtlicher für den Betrieb dieser Softwareprodukte von Drittanbietern, einschließlich der Gastbetriebssysteme, erforderlichen Lizenzen.
3.7 Beispielprogramme. Die Software kann Beispielprogramme enthalten. Sie sind berechtigt, Beispielprogramme auf der Grundlage der Bestimmungen zu nutzen und zu verbreiten, die in den Dateien zu den jeweiligen Beispielprogrammen beschrieben werden. VMware leistet keinen Support für Beispielprogramme.
3.8 Spezielle VMware Lizenztypen. VMware bietet spezielle VMware Lizenztypen (zum Beispiel die VMware Academic License) an. Wenn Sie die Software im Rahmen eines solchen speziellen VMware Lizenztyps erhalten haben, gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen, unter der Adresse http://www.vmware.com/de/download/eula/vmtn.html veröffentlichten Bedingungen für diesen VMware Lizenztyp für die Nutzung der Produkte, die Sie im Rahmen dieses VMware Lizenztyps erhalten haben.
3.9 Prüfrechte. Sie sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über Ihre Nutzung der Software zu führen und diese mindestens für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem letzten Tag, an dem die Support- und Abonnementdienstleistungen („Dienstleistungen“) für die entsprechende Software abgelaufen sind, aufzubewahren. VMware (oder von VMware designierte Personen) ist/sind während des Zeitraums, in dem Sie zur Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen verpflichtet sind, jederzeit berechtigt, diese Aufzeichnungen und Ihre Computergeräte zu inspizieren, um zu überprüfen, ob die Software von Ihnen im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags genutzt wird und ob Sie die entsprechenden Lizenzgebühren und Dienstleistungsgebühren für die Software gezahlt haben. Dabei wird bestimmt, dass VMware nicht mehr als eine (1) Prüfung in einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten durchführen darf. Sie sind verpflichtet, VMware unverzüglich alle Fehlbeträge zu zahlen, die durch eine solche Prüfung aufgedeckt werden. Die Prüfung wird auf Kosten von VMware während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die von Ihnen gezahlten Lizenzgebühren um mehr als 5% unter denen liegen, die Sie nach den Lizenzbedingungen hätten zahlen müssen, sind Sie verpflichtet VMware unverzüglich die Kosten der jeweiligen Prüfung zu erstatten.
4. ANSPRÜCHE. VMware beansprucht sämtliche Rechte, Ansprüche und Interessen in Bezug auf die und an der Software und den Softwarelizenzschlüsseln und aller damit in Verbindung stehenden Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken sowie anderem geistigen oder technologischen Eigentum, einschließlich Registrierungen, Anwendungen, Erneuerungen und Erweiterungen dieser Rechte.
5. SUPPORT- UND ABONNEMENTDIENSTLEISTUNGEN NICHT INBEGRIFFEN
VMware bietet keine Supportdienstleistungen auf Basis dieses EULA an. Dieses EULA schließt das Recht auf künftige Updates oder Aktualisierungen der Software oder auf Erweiterungen oder Verbesserungen der von VMware entwickelten Software aus. VMware kann unabhängig davon getrennte Support- und Abonnementdienstleistungen anbieten. Wenn Sie mit dem Kauf der Software das Recht auf VMware Support- und Abonnementdienstleistungen erworben haben, werden Ihnen diese Dienstleistungen auf Basis der auf der VMware Website unter http://www.vmware.com/de/support/ veröffentlichten Bedingungen für Supportverträge angeboten. Durch Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen dieses EULA erklären Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis mit den Bedingungen dieser Supportverträge. Jeder zusätzliche Softwarecode oder verknüpfte Materialien, die Ihnen von VMware als Support- oder Abonnementdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, sind Teil der Software und unterliegen damit den Bestimmungen dieses EULA. VMware ist berechtigt, sämtliche technische Daten, die Sie VMware zur Verfügung stellen, ohne Einschränkung für alle VMware Geschäftszwecke, einschließlich Produktsupport und -entwicklung, zu verwenden. VMware verwendet diese Informationen nicht auf eine Art und Weise, die Sie persönlich identifizierbar macht.
6. KÜNDIGUNG
6.1 Kündigung. VMware kann dieses EULA jederzeit und ohne vorherige Mitteilung kündigen, wenn Sie gegen eine der Bestimmungen dieses EULA verstoßen.
6.2 Folgen einer Kündigung / Änderung der EULA. Für den Fall einer Kündigung dieses EULA durch eine Partei sind Sie dazu verpflichtet, sämtliche Kopien der Software sowie sämtliche Softwarelizenzschlüssel zu vernichten. Darüber hinaus müssen Sie sämtliche Kopien einschließlich aller Backup- und Sicherungskopien der Software vom Server und allen Computern und Terminals löschen, auf denen diese Software installiert ist. Von Zeit zu Zeit kann VMware die Bestimmungen dieses EULA gegebenenfalls ändern. In solchen Fällen wird VMware Ihnen solche Änderungen mitteilen. Wenn Sie die Software anschließend weiter nutzen, erklären Sie sich dadurch mit den Änderungen einverstanden.
7. GARANTIE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
7.1 VMWare Garantie. Folgende Garantie wird Ihnen von VMware, Inc., 3401 Hillview Avenue Drive, Palo Alto, CA 94304, USA gewährt:
Garantie. Vorausgesetzt, Sie haben eine gültige Lizenz und Sie haben die Medien oder die Software nicht direkt von VMware erworben (in diesem Fall finden anstelle dieser Garantie Ihre gesetzlichen Mängelansprüche gegen VMware Anwendung), garantiert VMware, dass für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Datum der Versendung des Softwarelizenzschlüssels die Medien, sofern vorhanden, auf denen die Software geliefert wird, frei von Mängeln sind und die Software der in der jeweiligen Endbenutzerdokumentation enthaltenen Beschreibung entspricht. Falls die Medien oder die Software (einzeln oder zusammen als „Produkt“ bezeichnet) dieser Garantie nicht entsprechen, wird VMware entweder (a) das Produkt reparieren oder ersetzen oder (b) den von Ihnen gezahlten Preis erstatten. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Fehler des Produkts auf einen Unfall, Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für jedes Ersatzprodukt gilt eine Garantie für die restliche Zeit des ursprünglichen Garantiezeitraumes oder für 30 Tage, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist. Für Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, der sich aus dieser Garantie ergibt, haftet VMware nur im Falle von Verschulden gemäß der nachfolgenden Ziffer mit der Überschrift „Haftungsbeschränkung“.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Die Garantie berührt nicht Ihre gesetzlichen Rechte, die Sie möglicherweise gegen Ihren Händler, von dem Sie das Produkt erworben haben,zustehen.7.2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. FÜR SCHADENSERSATZ ODER ERSATZ VERGEBLICHER AUFWENDUNGEN, GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND EINSCHLIESSLICH UNERLAUBTER HANDLUNG, GELTEN DIE FOLGENDEN REGELUNGEN: VMWARE UND SEINE LIZENZGEBER HAFTEN BEI VORSATZ, GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, BEI ANSPRÜCHEN NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ SOWIE BEI VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER DER GESUNDHEIT NACH DEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN. VMWARE HAFTET NUR FÜR LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT, WENN VMWARE EINE VERTRAGSPFLICHT VERLETZT, DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄSSE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGES ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT, DEREN VERLETZUNG DIE ERREICHUNG DES VERTRAGSZWECKS GEFÄHRDET UND AUF DEREN EINHALTUNG SIE REGELMÄSSIG VERTRAUEN DÜRFEN (SOG. „KARDINALPFLICHTEN“). IN DIESEN FÄLLEN IST DIE HAFTUNG VON VMWARE AUF TYPISCHE UND VORHERSEHBARE SCHÄDEN BESCHRÄNKT. IN ALLEN ANDEREN FÄLLEN ALS DEN GENNANTEN FÄLLEN HAFTEN VMWARE UND SEINE LIZENZGEBER NICHT FÜR LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT.
SOFERN SIE KEIN VERBRAUCHER SIND, HAFTET VMWARE NACH DEN VORSTEHENDEN VORSCHRIFTEN ZUDEM FÜR DEN VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG VON DATEN NUR IN HÖHE EINES BETRAGES, DER DEM SCHADEN ENTSPRICHT, DER BEI ORDNUNGSGEMÄSSER DATENSICHERUNG DURCH SIE ENTSTANDEN WÄRE. EINE ORDNUNGSGEMÄSSE DATENSICHERUNG IST NUR GEGEBEN, WENN SIE REGELMÄSSIGE, MINDESTENS JEDOCH TÄGLICHE DATENSICHERUNGEN VORNEHMEN, DIE DEM WERT, DER BEDEUTUNG UND DER MENGE DER ZU SICHERNDEN DATEN ENTSPRECHEN. ZUR ORDNUNGSGEMÄSSEN DATENSICHERUNG GEHÖRT AUSSERDEM DIE PRÜFUNG DER VOLLSTÄNDIGKEIT UND WIEDERHERSTELLBARKEIT DER GESICHERTEN DATEN IN ANGEMESSENEN ABSTÄNDEN, MINDESTENS ABER WÖCHENTLICH, UND INSBESONDERE NACH WESENTLICHEN HARDWARE- UND SOFTWAREÄNDERUNGEN. DIE REGELUNG DES § 254 BGB BLEIBT UNBERÜHRT.
8. ALLGEMEINES
8.1 Gesamtvertrag. Dieser Vertrag legt den Umfang der gesamten Haftung von VMware und Ihren ausschließlichen Rechtsbehelf in Hinsicht auf die Software fest und ersetzt alle etwaigen Bestimmungen in Bestellungen oder sonstiger Absprachen oder Korrespondenzen oder Aussagen in Werbetexten hinsichtlich der Software. Sie erkennen an, dass dieser Vertrag eine vollständige Beschreibung des zwischen Ihnen und VMware hinsichtlich der Software geschlossenen Vertrags darstellt und dass keine sonstigen vorherigen oder gleichzeitigen Abmachungen, Zusagen, Angaben oder Beschreibungen hinsichtlich der Software vorhanden sind.
8.2 Überschriften. Die Überschriften in diesem EULA dienen nur zu Übersichtszwecken und dürfen die Auslegung dieses EULA nicht beeinflussen.
8.3 Verzicht und Änderung. Keine Unterlassung einer der Parteien, eines ihrer Rechte im Rahmen dieses EULA auszuüben oder durchzusetzen, hat die Wirkung eines Verzichts auf diese Rechte.
8.4 Abtrennbarkeit. Sollte sich eine Bestimmung in diesem EULA als gesetzwidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, wird sie im größtmöglichen zulässigen Umfang durchgesetzt, und die Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieses EULA werden davon nicht betroffen.
8.5 Geltendes Recht. Dieses EULA unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (United Nations Convention on the International Sale of Goods).
8.6 Nationale Gesetze. Die Software darf nur unter Einhaltung des Ausfuhrbestimmungsgesetzes der USA und den damit verbundenen Regelungen und Bestimmungen sowie gegebenenfalls unter Einhaltung vergleichbarer Beschränkungen anderer Regierungen ausgeführt oder erneut ausgeführt (reexportiert) werden. Die Software und Begleitdokumentationen werden, soweit anwendbar, gemäß Defense Federal Acquisition Regulation Abschnitt 227.7202 und Federal Acqusition Regulation Abschnitt 12.212(b), als „kommerzielle Computersoftware“ bzw. „kommerzielle Dokumentation für Computersoftware“ erachtet. Jede Nutzung, Abänderung, Reproduktion, Freigabe, Leistung, Anzeige oder Offenlegung der Software durch die Regierungsbehörden der USA unterliegt ausschließlich den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.
8.7 Kontaktinformationen. Falls Sie Fragen zu diesem EULA haben oder aus einem anderen Grund Kontakt mit VMware aufnehmen möchten, richten Sie Ihre Anfragen bitte an die folgenden Adressen: VMware, Inc., 3401 Hillview Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA oder E-Mail info@vmware.com.
8.8 Andere. VMware und VMTN sind Marken und/oder eingetragene Marken von VMware, Inc. in den USA und anderen Ländern.
9. SOFTWAREPRODUKT-SPEZIFISCHE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Zusätzlich zum Vorhergehenden unterliegen die folgenden Softwareprodukte außerdem den im Folgenden festgelegten Vertragsbestimmungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den folgenden produktspezifischen Vertragsbestimmungen und den vorhergehenden Abschnitten gelten die nachfolgenden produktspezifischen Vertragsbestimmungen.
9.1VMware Fusion:
(a) Zusätzliche Definitionen:
„Anzahl lizenzierter Benutzer“ bedeutet die Anzahl eins (1), es sei denn, Sie haben mit diesem Softwareprodukt ein VMware Lizenzzertifikat erhalten. In diesem Fall bedeutet der Begriff „Anzahl lizenzierter Benutzer“ die Anzahl lizenzierter Benutzer, die auf dem VMware Lizenzzertifikat angegeben ist.
(b) Zusätzliche Lizenzbestimmungen:
Lizenz. VMware gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz, ohne Rechte zur Vergabe von Unterlizenzen, (i) eine Anzahl von Kopien der Software, die kleiner oder gleich der Anzahl lizenzierter Benutzer ist, zu dem Zweck anzufertigen, eine einzelne Kopie der Software auf einer entsprechenden Anzahl von Personal Computern zu installieren, von denen jeder eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie des Betriebssystems ausführt, für das die Software konzipiert ist; und (ii) bis zu der Anzahl lizenzierter Benutzer die Software ausschließlich für Ihre eigenen internen Informationsverarbeitungsdienstleistungen und Computerbedürfnisse verwenden zu lassen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Erlaubnis in diesem EULA sind Sie nicht berechtigt, die Software freizugeben oder gleichzeitig zu verwenden. Wenn Sie eine juristische Person sind, darf jede Kopie der Software nur von einem designierten Einzelbenutzer benutzt werden, es sei denn, die Benutzung wird durch Ihre Zahlung entsprechender Lizenzgebühren im Rahmen eines von VMware zugelassenen Lizenzierungsmodells anderweitig gestattet. Die Gesamtanzahl designierter Benutzer darf die Anzahl lizenzierter Benutzer nicht überschreiten. Vorbehaltlich des Vorgenannten dürfen die einzelnen Kopien der Software nicht von anderen Personen verwendet werden, unabhängig davon, ob die jeweilige Person bei Ihnen beschäftigt ist oder in sonstiger Weise Ihrer juristischen Person angehört.
Lizenz zur beschränkten gemeinsamen Nutzung. Für gemeinsam genutzte Computerlaborumgebungen innerhalb von Bildungseinrichtungen wird die obige Lizenzgewährung dahingehend abgeändert, dass die Verwendung der Software auf einem einzelnen Personal Computer ohne die Beschränkung gestattet wird, dass eine solche Verwendung auf die designierten Benutzer beschränkt ist, mit der Maßgabe, dass alle diese Benutzer den Bestimmungen dieses EULA zustimmen und diese Bestimmungen befolgen. Dabei wird ferner bestimmt, dass Sie für jeden separaten Personal Computer, auf dem die Software installiert ist, einen Softwarelizenzschlüssel erwerben und bestimmen müssen. Aufgrund dieser Computerlaborlizenz zur gemeinsamen Nutzung würde z. B. ein Computerlabor in einer Bildungseinrichtung, das über zehn Personal Computer verfügt, auf denen die Software geladen ist und auf denen nicht mehr als fünf Benutzer gleichzeitig auf die Software zugreifen und sie verwenden würden, zehn Softwarelizenzschlüssel benötigen. Wenn das Computerlabor nicht von und innerhalb einer Bildungseinrichtung betrieben und verwaltet wird, gilt diese Lizenz zur beschränkten gemeinsamen Nutzung nicht.
Lizenz als Upgrade eines zuvor lizenzierten Produkts. Wenn Sie diese Software als Upgrade zum entsprechenden Upgradepreis gekauft haben, müssen Sie zuvor eine frühere Version dieser Software zum entsprechenden Produktpreis (nicht Upgradepreis) gekauft haben. Wenn Sie keine frühere Version zum entsprechenden Produktpreis gekauft haben, wenden Sie sich bitte an den Händler, von dem Sie das Upgrade gekauft haben, oder, wenn Sie Ihren Händler nicht erreichen können, wenden Sie sich an VMware, um innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem Sie das Upgrade gekauft haben, die Differenz zwischen dem Upgradepreis und dem Produktpreis zu zahlen. Wenn Sie nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen die entsprechende Zahlung an Ihren Händler bzw. an VMware leisten, wird dieses EULA automatisch gekündigt und Sie müssen die obigen Kündigungsbestimmungen einhalten.
Beschränkte Support- und Abonnementdienstleistungen. Ungeachtet der in diesem Vertrag genannten obigen Supportbestimmung kann VMware während eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen nach dem Kaufdatum begrenzten webbasierten Support im Zusammenhang mit der Software leisten. Nach dem Ablauf dieses 30-Tage-Zeitraums leistet VMware keinen Support aufgrund dieses EULA, und Sie können Support- und Abonnementdienstleistungen getrennt erwerben. Für einen Zeitraum von achtzehn (18) Monaten ab der allgemeinen Verfügbarkeit der Software wird VMware Ihnen den "VMware Fusion Complimentary Update Service" kostenlos zur Verfügung stellen, welcher aus der allgemein erhältlichen Version der Software besteht, die typischerweise nur Fixes oder die Behebung von Funktionsfehlern enthält und deren Kennzeichnung von VMware durch den Wechsel der Ziffer rechts neben dem ersten Dezimalpunkt vorgenommen wird. Der VMware Fusion Complimentary Update Service beinhaltet nicht die Zurverfügungstellung von "Major Releases", wie diese in den VMware Support and Subscription Services Terms and Conditions auf der VMware Website unter http://www.vmware.com/de/support/ (“Dienstleistungsbedingungen“) definiert sind. Durch Annahme der Bedingungen dieses EULA nehmen Sie auch die Dienstleistungsbedingungen an. Nach Ablauf des Achtzehn (18)- Monats-Zeitraums wird Ihnen VMware den VMware Fusion Complimentary Update Service unter diesem EULA nicht mehr zur Verfügung stellen. Danach können Sie Support- und Abonnementdienstleistungen gegen eine Gebühr entsprechend der Dienstleistungsbedingungen erwerben. Ungeachtet des Vorstehenden sind Sie nicht berechtigt den VMware Fusion Complimentary Update Service oder jegliche andere Support- oder Abonnementdienstleistungen nach diesem EULA zu erhalten, wenn Sie die Software als Update (wie definiert in den Dienstleistungsbedingungen) oder als Teil eines Update Service in Verbindung mit einem früheren Kauf der Software erworben haben. In beiden Fällen können Sie Support- und Abonnementdienstleistungen getrennt erwerben. Wenn Sie Support- und Abonnementdienstleistungen zusammen mit der Software erworben haben, werden Ihnen diese Dienstleistungen entsprechend den
Dienstleistungsbedingungen erbracht. Jeder zusätzliche Softwarecode oder verknüpfte Materialien, die Ihnen von VMware als Teil des VMware Fusion Complimentary Update Service oder als Support- und Abonnementdienstleistung zur Verfügung gestellt werden, sind Teil der Software und unterliegen damit den Bestimmungen dieses EULA, wenn nicht in einem gesonderten Vertrag etwas anderes bestimmt ist. VMware ist berechtigt, sämtliche technische Daten, die Sie VMware zur Verfügung stellen, ohne Einschränkung für alle VMware Geschäftszwecke, einschließlich Produktsupport und -entwicklung, zu verwenden. VMware verwendet diese Informationen nicht auf eine Art und Weise, die Sie persönlich identifizierbar macht.
Dreißig Tage Geld-zurück-Garantie. Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit der Software nicht vollständig zufrieden sind, können Sie die Software jederzeit während des Dreißig (30)-Tage-Zeitraums nach dem Kaufdatum zusammen mit Ihrer Quittung gegen eine Rückerstattung des Geldbetrags, den Sie für die Software gezahlt haben (abzüglich von Versandkosten, Bearbeitungsgebühren und ggf. Steuern) zurückgeben. Sie finden unter http://www.vmware.com/mac/fusionguarantee.html weitere Anweisungen zur Rückgabe der Software.