ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG IM RAHMEN DES VMWARE ACADEMIC AND RESEARCH PROGRAM
BITTE LESEN SIE DIESEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG ("EULA") SORGFÄLTIG DURCH. INDEM SIE DIESE SOFTWARE (DEFINITION SIEHE UNTEN) HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN, ERKENNEN SIE DIE BESTIMMUNGEN IN DIESEM LIZENZVERTRAG ALS BINDEND AN. WENN SIE MIT DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN. Dieser Lizenzvertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen (einer natürlichen Person) und VMware, Inc. ("VMware"). Hiermit bestätigen Sie Ihre Zugehörigkeit zu einer der Lehr- bzw. Forschungseinrichtungen, die am Academic and Research Program teilnehmen.
1. Definitionen. "Open Source-Software" sind einzelne Softwarekomponenten, die mit der Software bereitgestellt werden und deren Quellcode allgemein verfügbar ist. Die Lizenzierung dieser Software erfolgt nach den Bedingungen der verschiedenen veröffentlichten Open Source-Software-Lizenzverträgen bzw. im Einklang mit den Copyright-Hinweisen zu diesen Softwarekomponenten. "Software" bezieht sich auf die allgemein verfügbaren Versionen bestimmter VMware Produkte, die Ihnen im Rahmen des Abonnements für das Academic and Research Program während des Lizenzzeiraums bereitgestellt werden, sowie auf sämtliche Produktdokumentation, Beispielanwendungen, Handbücher, Benutzerleitfäden, Tools und Dienstprogramme sowie technische Informationen. Der "Softwarelizenzschlüssel" besteht aus einer bestimmten Softwareaktivierungsdatei und einer Seriennummer, die Sie von VMware zur Aktivierung und Verwendung der Software erhalten haben. "Virtuelle Maschine" bezeichnet eine Instanz eines Gastbetriebssystems und alle darin installierten Anwendungsprogramme, die in einem Computer, auf dem bestimmte Software installiert ist, ausgeführt werden, oder die auf eine Festplatte oder ein anderes Speichermedium ausgelagert sind, auf die mit dem Computer zugegriffen werden kann.
2. LIZENZERTEILUNG UND EINSCHRÄNKUNGEN. Als aktuelles Mitglied des Academic and Research Program gewährt Ihnen VMware die in diesem Lizenzvertrag festgelegten Rechte, unter der Voraussetzung, dass Sie die Bestimmungen des Lizenzvertrags einhalten.
2.1 Software-EULAs. Jedes Softwareprodukt verfügt über einen eigenen Produkt-Lizenzvertrag. Der vorliegende Vertrag hat jedoch Vorrang gegenüber produktspezifischen Lizenzverträgen, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Lizenzweitergabe an Dritte. Sie können eine unbegrenzte Zahl von Kopien der Dokumentation erstellen und nutzen, wenn diese Kopien zu Lehr-, Lern- und nichtkommerziellen Forschungszwecken benötigt und nicht über die Lehr- und Forschungseinrichtung hinaus in gedruckter oder elektronischer Form veröffentlicht oder verteilt werden.
2.2 Allgemeine Softwarelizenz. VMware erteilt Ihnen eine nichtexklusive und befristete Lizenz zur Verwendung der Software und ungeachtet anders lautender Bestimmungen im Lizenzvertrag des Softwareprodukts, zur Erstellung und Verwendung einer unbegrenzten Zahl von Kopien der Software ausschließlich zu Lehr-, Lern- und nichtkommerziellen Forschungszwecken an Ihrer Einrichtung. VMware behält sämtliche Rechte, die Ihnen in diesem Lizenzvertrag nicht ausdrücklich gewährt wurden. Die Software ist durch Copyright und andere Gesetze und Verträge zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. VMware und die Lieferanten von VMware sind Eigentümer des Titels, des Copyrights und der Rechte am geistigen Eigentum dieser Software. Die Software wird als Lizenz vertrieben und nicht verkauft.
2.3 Sie dürfen ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen aus Punkt 2.2 die Software an Studenten sowie Fakultätsangehörige und Mitarbeiter vertreiben. Die Verwendung der Software durch Studenten sowie Fakultätsangehörige und Mitarbeiter unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags (ungeachtet eines bei der Installation angezeigten Lizenzvertrags) und ist ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen aus Punkt 2.2 zulässig. Fakultätsangehörige, Mitarbeiter oder Studenten, die nicht Ihrer Lehr- bzw. Forschungseinrichtung angehören, dürfen die Software nur bei Erwerb einer gültigen Einzelhandels- oder sonstigen kommerziellen Lizenz nutzen.
2.4 Open Source-Software. Bestimmte Softwareprodukte enthalten Open Source-Software. Open Source-Software besteht aus zahlreichen einzelnen Softwarekomponenten. Jede dieser Softwarekomponenten verfügt über eigene Urheberrechte und zur Anwendung kommende Lizenzbedingungen. Sie müssen die Lizenzen der einzelnen Pakete lesen und Ihre individuellen Rechte ermitteln. Die Lizenzen befinden sich in der Datei open_source_licenses.txt des jeweiligen Softwareprodukts, in Begleitmaterialien, in der Dokumentation oder in der Quelldatei unter http://www.vmware.com/download/open_sources.html.
2.5 Betriebssysteme und Anwendungen von Drittanbietern. Sie erkennen an, dass die Software Sie in die Lage versetzt, mehrere Instanzen von Betriebssystemen anderer Anbieter (im weiteren Verlauf als "Gast-Betriebssysteme" bezeichnet) sowie von Drittanbieter-Anwendungen auf einem physischen Computer auszuführen. Sie bestätigen, dass Sie für die Einholung sämtlicher erforderlichen Lizenzen zur Nutzung der Instanzen von Drittanbieter-Betriebssystemen und -Anwendungen verantwortlich sind.
2.6 Obligatorische Aktivierung. Zur Bekämpfung von Software-Piraterie müssen einige Softwareprogramme bzw. Komponenten von VMware mit einem Software-Lizenzschlüssel aktiviert werden. Alle von Ihnen während der Aktivierung angegebenen persönlichen Informationen werden nur mit Ihrer Zustimmung und im Einklang mit den Bestimmungen der Standard-Datenschutz-Policy von VMware gesammelt.
2.7 Einschränkungen. Nach den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags sind Ihnen folgende Schritte verwehrt: (i) Sie dürfen die Software, die Dokumentation, den Software-Lizenzschlüssel und Online-Content (mit Ausnahme von ausdrücklichen Genehmigungen nach den Bestimmungen der Site) für Abonnenten weder ganz noch in Teilen an Dritte oder an Personen ohne gültige eigene Lizenz für das Academic and Research Program (mit Ausnahme der ausdrücklich zulässigen Maßnahmen in Abschnitt 2.3 oben) vermieten, verkaufen oder per Leasing, Verleih, Lizenzierung und Unterlizenzierung zur Verfügung stellen, verteilen oder auf andere Weise übertragen. (ii) Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch VMware ganz oder in Teilen Dritten oder anderen Personen ohne gültige eigene Lizenz für das Academic and Research Program bereitzustellen, offenzulegen, preiszugeben oder zugänglich zu machen (mit Ausnahme der ausdrücklich in Abschnitt 2 oben erwähnten Fälle). (iii) Sie dürfen die Software nicht verändern oder Derivate auf der Grundlage der Software erstellen. Hiervon ausgenommen sind nur im Lizenzvertrag zum jeweiligen Softwareprodukt ausdrücklich geschilderte Fälle. (iv) Die Software darf ausschließlich zu EDV-, Administrations- und Berechnungszwecken eingesetzt werden. Sie darf niemandem gegenüber offengelegt und von niemandem verwendet werden, der nicht zu Ihrer Lehr- und Forschungsinstitution gehört. Darüber hinaus darf die Software ausschließlich zu Lehr- und Lern- sowie zu nichtkommerziellen Forschungszwecken und nicht zu Administrationszwecken verwendet werden. Es ist Ihnen nicht gestattet, den Quellcode der Software ganz oder in Teilen zu dekompilieren, aufzulösen, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise abzuleiten. Darüber hinaus haben Sie nicht das Recht, den Quellcode mit Hilfe mechanischer, elektronischer oder sonstiger Methoden zu verfolgen, zu dekompilieren, aufzulösen oder zu ermitteln oder andere hierzu zu veranlassen, mit Ausnahme der beschränkten Fälle, in denen ungeachtet vertraglicher Verbote eine solche Vorgehensweise rechtlich zulässig ist.
3. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze und Bestimmungen im Hinblick auf Software, wie beispielsweise die Exportbestimmungen der US-amerikanischen Regierung, sowie Beschränkungen seitens der US-Regierung und anderer Regierungen hinsichtlich der Endbenutzer, der Verwendung und der Exportziele für Sie Gültigkeit haben.
4. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN GESETZLICHEN RAHMENS STELLEN VMWARE UND DIE LIEFERANTEN SOFTWARE UND SUPPORT-SERVICES (FALLS VERFÜGBAR) OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. SONSTIGE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNG FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUVERLÄSSIGKEIT UND VERFÜGBARKEIT, GENAUIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT VON ANTWORTEN UND ERGEBNISSEN, ARBEITSAUFWAND, VIRENFREIHEIT UND UNTERBINDUNG VON FAHRLÄSSIGKEIT IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE WERDEN ABGELEHNT. DARUNTER FÄLLT AUCH DIE HAFTUNG FÜR DIE BEREITSTELLUNG BZW. NICHT-BEREITSTELLUNG VON SUPPORT UND SONSTIGEN SERVICES, INFORMATIONEN UND SOFTWARE SOWIE SONSTIGEM CONTENT IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE. ES GIBT DARÜBER HINAUS KEINE GEWÄHRLEISTUNG UND BEDINGUNG FÜR BESITZRECHTE, UNGESTÖRTEN GENUSS, UNGESTÖRTEN BESITZ, ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER BESCHREIBUNG ODER NICHTVERLETZUNG IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE.
5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR DIREKTE UND UNBEABSICHTIGTE SCHÄDEN SOWIE FOLGESCHÄDEN UND BESTIMMTE ANDERE SCHÄDEN. IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN HAFTEN VMWARE UND DIE LIEFERANTEN NICHT FÜR DIREKTE, SPEZIELLE, UNBEABSICHTIGTE, AUS STRAFBEWEHRTEN HANDLUNGEN RESULTIERENDE ODER INDIREKTE SCHÄDEN BZW. FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN DURCH ENTGANGENE GEWINNE, VERLUST VERTRAULICHER ODER ANDERER INFORMATIONEN, UNTERBRECHUNGEN DES GESCHÄFTSBETRIEBS, VERLETZUNGEN, MANGELNDEN DATENSCHUTZ, MANGELNDES HANDELN NACH TREU UND GLAUBEN ODER MIT DER GEBOTENEN SORGFALT, FAHRLÄSSIGKEIT UND SÄMTLICHER FINANZIELLER UND SONSTIGER VERLUSTE), DIE SICH DIREKT ODER INDIREKT AUS DER VERWENDUNG BZW. NICHTVERWENDBARKEIT DER SOFTWARE, DER BEREITSTELLUNG ODER NICHT-BEREITSTELLUNG VON SUPPORT UND ANDEREN SERVICES, INFORMATIONEN, SOFTWAREPROGRAMMEN UND CONTENT, DER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE BZW. DEREN VERWENDUNG ODER MIT BESTIMMUNGEN AUS DIESEM LIZENZVERTRAG STEHT, ERGEBEN. DIES GILT AUCH FÜR DEN FALL, DASS VMWARE UND LIEFERANTEN VORAB ÜBER SCHÄDEN DURCH FEHLER UND RECHTSWIDRIGE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), FALSCHE DARSTELLUNG, STRENGE HAFTUNGSREGELN, VERTRAGSBRÜCHE UND FEHLENDE GEWÄHRLEISTUNG IN KENNTNIS GESETZT WURDEN.
6. ALLGEMEINES. Dieser Lizenzvertrag unterliegt ungeachtet anderer Rechtssysteme der Gesetzgebung des Bundesstaats Kalifornien und der Vereinigten Staaten von Amerika.In jedem Fall wird dieser EULA ohne Rücksicht auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (United Nations Convention on the International Sale of Goods) ausgelegt und angewendet. Dieser Lizenzvertrag ist die einzige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle etwaigen Bestimmungen in Bestellungen oder sonstiger Absprachen oder Korrespondenzen oder Aussagen in Werbetexten hinsichtlich der Software. Sollten sich Teile dieses Lizenzvertrags als ungültig erweisen, bleiben die übrigen Teile des Vertrags in Kraft. Änderungen dieses Lizenzvertrags bedürfen der Schriftform sowie der Zustimmung durch Sie und VMware.
KONTAKTINFORMATIONEN
Falls Sie Fragen zu diesem Lizenzvertrag haben oder Sie aus einem anderen Grund Kontakt mit VMware aufnehmen möchten, richten Sie Ihre Anfragen bitte an die folgende Adresse: VMware, Inc., 3401 Hillview Ave, Palo Alto, CA 94304, USA. Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen an das VMware Legal Department.