Beispiele für die zulässige Nutzung
- Die im Rahmen des VMware Academic-Programms bereitgestellten kostenlosen Lizenzen dürfen nur für akademische Lehre und nicht kommerzielle Forschung verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in den Definitionen zu institutioneller Forschung und Lehre.
- Fakultätsmitglieder und Personal, das direkt mit der Systemadministration und mit Support für die Programmsoftware betraut ist, können die Software auf eigenen PCs installieren.
- Studenten, die qualifizierte Kurse absolvieren oder an Forschungsprojekten teilnehmen, können im Rahmen von Laborsystemen auf die Software zugreifen oder diese auf eigene PCs herunterladen. Studenten, die Lizenzen über einen qualifizierten Kurs oder ein Forschungsprojekt erhalten, können die Lizenzen auch nach Abschluss des Kurses/Projekts nutzen.
- Programmsoftware, die in einem gemeinsam genutzten Labor installiert ist, kann in verschiedenen Kursen von verschiedenen Fakultätsmitgliedern verwendet werden.
- Mehrere akademische Gruppen in einer Institution können am Programm teilnehmen, wenn diese die Berechtigungskriterien erfüllen.
- Der benannte Programmadministrator muss ein Mitarbeiter der Abteilung oder Gruppe sein und ist für Administration, Management und Durchsetzung der Richtlinien gemäß des Programms EULA verantwortlich.
- Jede Kopie der Software muss eine echte und vollständige Kopie sein und alle Copyright- und Markenhinweise enthalten. Die bereitgestellte Software muss alle Dateien auf der CD enthalten.
- Setzt eine Abteilung oder Gruppe die Mitgliedschaft nicht fort, darf sie die zuvor installierte Software weiterhin nutzen, sofern die Nutzungsrichtlinien eingehalten werden. Die Software darf jedoch nicht mehr an Studenten, Fakultäten oder Personal weitergegeben und auch nicht mehr auf neuen Systemen der Abteilung installiert werden.
Beispiele für inakzeptable Nutzung
- Kursteilnehmer in einer beteiligten Abteilung, die jedoch keine Kurse absolvieren, die zu einem Titel oder einem Zertifikat führen bzw. die an keinen relevanten Forschungsprojekten teilnehmen, sind nicht zur Nutzung der Software berechtigt.
- Studenten, Mitglieder der Fakultät und andere Parteien, die im Rahmen des Programms eine Lizenz erhalten haben aber nicht mehr bei der betreffenden Institution eingeschrieben sind bzw. nicht mehr dort arbeiten.
- Personal, das nicht direkt mit der Systemadministration im Rahmen des Programms betraut ist. Hierzu zählen z. B. Administrationsassistenten, die die Software nicht auf ihren eigenen PCs installieren dürfen.
- Software, die Teil des Programms ist, darf nicht an nicht teilnehmende Abteilungen weitergegeben werden. Sie kann jedoch in gemeinsam genutzten Labors installiert werden, wenn diese von den Studenten der teilnehmenden Abteilung regelmäßig genutzt werden.
- Der benannte Programmadministrator der teilnehmenden Abteilung darf kein Lehrassistent oder Student sein. Lehrassistenten und Studenten können den Programmadministrator jedoch unterstützen.
- Die im Rahmen des VMware Academic-Programms bereitgestellte Software darf nicht verkauft, vermietet, verleased oder an andere Parteien (einschließlich Vertragsnehmer, Berater und andere Unternehmen sowie Personal anderer Abteilungen) weitergegeben werden.
- Studenten, Fakultät und Personal dürfen nach Ablauf der Programmmitgliedschaft keine VMTN-Abonnementsoftware mehr „Auschecken“ oder herunterladen.
Für die Nutzung kostenloser VMware Software für Forschung und Lehre gelten die spezifischen Programmrichtlinien und Bedingungen der VMware Academic Program EULA (End-User License Agreement, Lizenzvereinbarung für Anwender). Die Nutzung von Software für Infrastrukturen wird durch die VMware Commercial EULA geregelt.
Definitionen für die Nutzung in den Bereichen Lehre, Forschung und Infrastruktur
- Nutzung im Lehrbereich umfasst Unterrichtskurse, Laborkurse oder zugehörige Programme zur Vermittlung/zum Erlernen von Konzepten im Zusammenhang mit den Produkten, die Teil dieses Programms sind.
- Nutzung im Forschungsbereich umfasst nicht kommerzielle Forschungsprojekte.
- Nutzung im Infrastrukturbereich umfasst die Nutzung der Software im Rahmen der Institutions- oder Abteilungs-Infrastruktur, die nicht für spezielle Kurse oder Forschungsprojekte gedacht ist.
WICHTIG: Diese Richtlinien werden hier nur zur besseren Orientierung aufgeführt. Spezifische Lizenzbedingungen können Sie der VMware Academic Program EULA entnehmen.