- Schweregrad 1 wird definiert als ein Ereignis, das die Installation/den Betrieb unserer Software verhindert oder (nach Installation und Inbetriebnahme der Software) ein unternehmensweites Versagen aller Systeme, auf denen die Software installiert ist, nach sich zieht. Dieser Schweregrad bezieht sich auch auf Situationen, in denen eine unternehmenskritische Anwendung unbrauchbar wird, in denen der Server nicht mehr gestartet werden kann oder in denen nicht wiederherstellbare Daten beschädigt werden oder verloren gehen. In diesem Fall existiert keine Übergangslösung und auch keine direkte Lösung.
- Schweregrad 2 beschreibt ein Problem, das entweder die Nutzung einer in der Dokumentation beschriebenen Funktion verhindert oder zu einer generellen Einschränkung der Software-Nutzung für einen bestimmten Zweck bzw. im Rahmen einer bestimmten Anwendung führt. Möglicherweise ergibt sich bei der Behebung des Problems eine Übergangslösung.
- Schweregrad 3 bezieht sich auf eine Situation mit teilweisem, unkritischem Funktionsverlust der Software bzw. mit Störungen bestimmter Abläufe. Der Anwender kann die Software jedoch weiterhin nutzen.
- Schweregrad 4 bezieht sich auf unkritische Probleme, einschließlich Fehler in der Dokumentation, allgemeine Fragen zur Verwendung und Empfehlungen zu Produktverbesserungen und -änderungen.