VMWARE ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
DIE BEDINGUNGEN DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG („EULA“) REGELN IHRE VERWENDUNG DER SOFTWARE, UNABHÄ NGIG VON DEN BEDINGUNGEN, DIE MÖ GLICHERWEISE BEI DER INSTALLATION DER SOFTWARE ANGEZEIGT WERDEN.
DURCH DAS HERUNTERLADEN, BEREITSTELLEN ODER VERWENDEN DER SOFTWARE ERKLÄ REN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN
DIESER EULA EINVERSTANDEN. WENN SIE DEN REGELUNGEN IN DIESER EULA NICHT ZUSTIMMEN, DÜ RFEN SIE DIE SOFTWARE
NICHT HERUNTERLADEN, BEREITSTELLEN ODER VERWENDEN, UND SIE MÜ SSEN DIE UNBENUTZTE SOFTWARE LÖ SCHEN ODER INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN NACH DEM ERWERB AN UNS ODER DEN VMWARE-VERTRIEBSPARTNER, BEI DEM SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HABEN, ZURÜ CKGEBEN UND DIE LIZENZGEBÜ HR (SOFERN BEZAHLT) ZURÜ CKFORDERN.
EVALUIERUNGSLIZENZ. Wenn Sie die Software zu Evaluierungszwecken lizenzieren (eine „Evaluierungslizenz“), ist Ihre Verwendung der Software nur fü r einen Zeitraum von dreiß ig (30) Tagen gestattet (es sei denn, wir geben etwas anderes an), und Sie dü rfen die Software nicht mit Produktionsdaten verwenden. Ungeachtet aller anderen Regelungen dieser EULA wird eine Evaluierungslizenz der Software „wie besehen“ ohne Anspruch auf Freistellung, Support oder Gewährleistung jedweder Art, weder ausdrücklich noch konkludent, bereitgestellt.
1. LIZENZGEWÄ HRUNG.
1.1
Allgemeine Lizenzgewä hrung. Wir gewä hren Ihnen eine nicht ausschließ liche, nicht ü bertragbare (auß er wie in Abschnitt 12.1 (Ü bertragungen; Abtretung) dargelegt) Lizenz zur Bereitstellung der Software innerhalb des Vertragsgebiets und zur Verwendung der Software und der Dokumentation wä hrend der Dauer des Lizenzzeitraums, ausschließ lich fü r Ihre internen Geschä ftsvorgä nge und gemä ß den Bestimmungen des Produkthandbuchs. Sofern im Auftrag nichts anderes festgelegt ist, gelten die Ihnen gewä hrten Lizenzen nur für die Nutzung des Objektcodes und beginnen mit der Lieferung.
1.2
Benutzer und beauftragte Dritte. Im Rahmen der Ihnen in Abschnitt 1.1 (Allgemeine Lizenzgewä hrung) gewä hrten Lizenz dü rfen Sie Ihren Benutzern die Verwendung der Software gestatten, und Sie dü rfen beauftragten Dritten die Bereitstellung und Verwendung der Software in Ihrem Namen fü r den alleinigen Zweck der Erbringung von Serviceleistungen fü r Sie gestatten. Sie sind fü r die Einhaltung dieser EULA durch Ihre Benutzer und beauftragte Dritte verantwortlich, und jeder Verstoß gegen diese EULA durch einen Benutzer oder beauftragten Dritten wird als Verstoß Ihrerseits gewertet.
1.3
Kopieren zulä ssig. Sie dü rfen die Software und die Dokumentation kopieren, soweit dies fü r die Bereitstellung und Verwendung der lizenzierten Anzahl von Kopien erforderlich ist, ansonsten jedoch nur fü r Archivierungszwecke.
1.4
Benchmarking. Sie dü rfen die Software zum Durchfü hren von internen Leistungstests und Benchmarking-Studien verwenden. Sie dü rfen die Ergebnisse der Studien nur dann verö ffentlichen oder an Dritte weitergeben, wenn wir die Methodik, Annahmen und sonstigen Parameter der Studie vor der Verö ffentlichung und Verteilung geprü ft und genehmigt haben. Bitte kontaktieren Sie uns unter
benchmark@vmware.com, um eine Ü berprü fung und Freigabe anzufordern.
1.5
Serviceleistungen fü r verbundene Unternehmen. Sie dü rfen die Software verwenden, um IT-Dienste fü r Ihre verbundenen Unternehmen zu erbringen, vorausgesetzt, dass diese verbundenen Unternehmen die Software nicht direkt verwenden.
1.6
Open-Source-Software. Open-Source-Software (OSS) wird Ihnen unter den fü r die OSS geltenden Lizenzbedingungen lizenziert, die Sie entweder in der Datei open_source_licenses.txt, die der Software beiliegt, in der Dokumentation oder gegebenenfalls in den entsprechenden Quelldateien (wie unten definiert) fü r die OSS finden, die unter
www.vmware.com/download/open_source.html verfü gbar sind. Diese OSS-Lizenzbedingungen stehen im Einklang mit der im Abschnitt 1 (Lizenzgewä hrung) gewä hrten Lizenz und enthalten mö glicherweise zusä tzliche Rechte, die Ihnen zugutekommen. Die OSS-Lizenzbedingungen haben Vorrang vor dieser EULA, soweit diese EULA Ihnen strengere Beschrä nkungen als die geltenden OSS-Lizenzbedingungen auferlegt. Soweit es die Lizenz fü r eine OpenSource-Software erfordert, dass wir Ihnen den entsprechenden Quellcode und/oder Modifikationen zur Verfü gung stellen (die „
Quelldateien“), können Sie eine Kopie der entsprechenden Quelldateien von unserer Website unter
www.vmware.com/download/open_source.html erhalten. Alternativ kö nnen Sie eine schriftliche Anfrage mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift an die folgende Adresse senden: VMware, Inc., 3401 Hillview Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA. Bei allen Anfragen ist klar anzugeben: Open Source File Request, Attention: General Counsel. Das Angebot, eine Kopie der Quelldateien zu erhalten, gilt fü r drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Software erworben haben.
2.
EINSCHRÄ NKUNGEN, GEISTIGES EIGENTUM.
2.1.
Lizenzeinschrä nkungen. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dü rfen Sie Folgendes nicht tun und dü rfen einem Dritten Folgendes nicht erlauben: (a) die Software als Application Services Provider, als Dienstleistungsunternehmen (Service Bureau), fü r gehostete IT-Dienste oder in ä hnlicher Funktion fü r Dritte zu verwenden, auß er wie in Abschnitt 1.5 (Serviceleistungen fü r verbundene Unternehmen) angegeben; (b) die Ergebnisse von Benchmarking-Tests oder von Vergleichs- oder Wettbewerbsanalysen der Software, die von Ihnen oder in Ihrem Auftrag durchgefü hrt wurden, Dritten zukommen zu lassen, auß er wie in Abschnitt 1.4 (Benchmarking) angegeben; (c) die Software in irgendeiner Form Dritten zur Verfü gung zu stellen, auß er wie in Abschnitt 1.2 (Benutzer und beauftragte
Dritte) angegeben; (d) die Software oder die Dokumentation an ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten zu ü bertragen oder unterzulizenzieren, auß er wie in Abschnitt 12.1 (Ü bertragungen; Abtretung) ausdrü cklich erlaubt; (e) die Software im Widerspruch zu den Bedingungen und Beschrä nkungen des Lizenzmodells der Software und anderen im Produkthandbuch und/oder dem jeweiligen Auftrag angegebenen Anforderungen zu verwenden; (f) die Software, soweit dies nicht durch anwendbares zwingendes Recht gestattet ist, zu ä ndern, zu ü bersetzen, weiterzuentwickeln oder abgeleitete Werke zu erstellen, oder zurü ckzuentwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode von der Software abzuleiten, ausgenommen wie in Abschnitt 2.2 (Dekompilierung) spezifiziert; (g) Urheberrechtsvermerke oder sonstige Schutzrechtshinweise auf oder in jeglichen Kopien der Software zu entfernen; oder (h) technologische Einschrä nkungen innerhalb der Software oder wie in dieser EULA spezifiziert zu verletzen oder diese zu umgehen, z. B. ü ber Software oder Dienste.
2.2.
Dekompilierung. Ungeachtet des Abschnitts 2.1 sind Sie berechtigt, die Software zu dekompilieren, soweit die Gesetze des Vertragsgebiets Ihnen das ausdrü ckliche Recht dazu geben, um Informationen zu erhalten, die erforderlich sind, um die Software mit anderen Softwareprodukten interoperabel zu machen; vorausgesetzt jedoch, (a) Sie mü ssen diese Informationen zuerst von uns anfordern, (b) Sie mü ssen alle vernü nftigerweise angeforderten Informationen zur Verfü gung stellen, damit wir Ihren Anspruch beurteilen kö nnen, und (c) wir kö nnen Ihnen nach unserem Ermessen diese Interoperabilitä tsinformationen zur Verfü gung stellen, angemessene Bedingungen (einschließ lich einer angemessenen Gebü hr) fü r diese Verwendung der Software auferlegen oder Alternativen anbieten, um mö gliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Eigentumsrechte an der Software zu verringern.
2.3.
Geistige Eigentumsrechte. Die Software und die Dokumentation (einschließ lich aller Kopien und Teile) sowie alle Verbesserungen, Erweiterungen, Ä nderungen und Derivate der Software oder der Dokumentation sowie alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und der Dokumentation sind und bleiben alleiniges und exklusives Eigentum von VMware und seinen Lizenzgebern. Ihre Nutzungsrechte zum Bereitstellen und Verwenden der Software und der Dokumentation beschrä nken sich auf die in diesem EULA und dem jeweiligen Auftrag ausdrü cklich gewä hrten Rechte. Es werden keine weiteren Rechte in Bezug auf die Software, die Dokumentation oder damit verbundene Rechte an geistigem Eigentum konkludent eingerä umt. Sie sind nur berechtigt, die Software oder die Dokumentation zu verwenden (oder Dritten die Nutzung zu gestatten), soweit die Nutzung in dieser EULA oder dem jeweiligen Auftrag ausdrü cklich gestattet ist. Wir behalten uns alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrü cklich gewä hrt werden. Wir ü bertragen keine Eigentumsrechte an der Software oder der Dokumentation.
2.4.
Gastbetriebssysteme. Manche Softwareprodukte ermö glichen die Ausfü hrung von Gastbetriebssystemen und Anwendungsprogrammen auf einem Computersystem. Sie stimmen zu, dass Sie fü r den Erhalt und die Einhaltung aller Lizenzen verantwortlich sind, die fü r das Betreiben von Drittanbieter-Software erforderlich sind.
3.
AUFTRAG. Ihr Auftrag unterliegt dieser EULA. Aufträ ge sind fü r uns erst verbindlich, wenn wir sie annehmen. Aufträ ge fü r Software gelten als angenommen, wenn die im Auftrag enthaltene Software geliefert wird. An uns erteilte Aufträ ge mü ssen nicht von Ihnen unterzeichnet werden, um gü ltig und durchsetzbar zu sein. Alle Aufträ ge sind nicht erstattungsfä hig und nicht stornierbar, es sei denn, dies ist in dieser EULA ausdrü cklich vorgesehen. Jegliche Rü ckerstattungen, auf die Sie gemä ß dieser EULA Anspruch haben, werden an Sie oder an den VMware-Vertriebspartner ü berwiesen, bei dem Sie Ihre Softwarelizenz erworben haben.
4.
AUFZEICHNUNGEN UND AUDIT. Sie sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen ü ber Ihre Verwendung der Software zu fü hren, die ausreichen, um die Einhaltung der Bedingungen dieser EULA nachzuweisen. Wir haben das Recht, diese Aufzeichnungen und Ihre Verwendung der Software zu prü fen, um die Einhaltung der Bedingungen dieser EULA zu bestä tigen. Das Audit erfolgt vorbehaltlich einer angemessenen Vorankü ndigung und wird Ihre geschä ftlichen Aktivitä ten nicht unangemessen beeinträ chtigen. Wir dü rfen nicht mehr als ein (1) Audit in einem Zeitraum von zwö lf (12) Monaten und nur wä hrend der normalen Geschä ftszeiten durchfü hren. Sie mü ssen in angemessener Weise mit uns und jedem externen Auditor zusammenarbeiten, und Sie sind verpflichtet, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, jegliche im Rahmen des Audits festgestellte Nichtkonformitä t durch Zahlung zusä tzlicher Gebü hren zu beheben. Sie werden uns alle angemessenen Kosten des Audits erstatten, falls ein solches Audit eine Unterzahlung von mehr als fü nf Prozent (5 %) der von Ihnen zu zahlenden Softwaregebü hren fü r den geprü ften Zeitraum ergibt oder Sie es in wesentlichem Umfang versä umt haben, genaue Aufzeichnungen ü ber Ihre Verwendung der Software zu fü hren.
5.
SUPPORT-SERVICES. Support- und Abonnement-Services für die Software („
Support-Services“) werden gemäß den Support-ServicesBedingungen bereitgestellt und sind nicht Gegenstand dieser EULA. Sie haben keinen Anspruch auf Updates, Upgrades oder Erweiterungen oder Verbesserungen der Software, es sei denn, Sie erwerben separat Support-Services oder diese sind gemä ß den Angaben im Produkthandbuch im Kauf einer Lizenz fü r die Software enthalten.
6. GEWÄ HRLEISTUNG.
6.1. Software-Gewä hrleistung: Dauer und Abhilfe Wir gewä hrleisten, dass die Software fü r einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Benachrichtigung ü ber die Verfü gbarkeit zum elektronischen Download der Lieferung („
Gewä hrleistungszeitraum “) im Wesentlichen der zugehö rigen Dokumentation entspricht, sofern die Software: (a) ordnungsgemä ß installiert und stets gemä ß der geltenden Dokumentation genutzt wurde und (b) nicht durch andere Personen als uns oder unserem autorisierten Vertreter geä ndert bzw. ergä nzt wurde. Wir werden auf eigene Kosten und als unsere einzige Verpflichtung und Ihr ausschließ liches Rechtsmittel bei einer Verletzung dieser Gewä hrleistung entweder die Software ersetzen oder jeden reproduzierbaren Fehler in der Software korrigieren, der von Ihnen wä hrend des Gewä hrleistungszeitraums schriftlich gemeldet wurde. Wenn wir feststellen, dass wir nicht in der Lage sind, den Fehler zu beheben oder die Software zu ersetzen, werden wir Ihnen den Betrag erstatten, den Sie fü r die Software bezahlt haben, was zur Folge hat, dass die Lizenz fü r diese Software erlischt.
6.2.
Gewä hrleistungsausschluss. MIT AUSNAHME DER EINGESCHRÄ NKTEN GEWÄ HRLEISTUNG IN ABSCHNITT 6.1 LEHNEN WIR FÜ R UNS SELBST UND IM NAMEN UNSERER LIEFERANTEN IM GRÖ SSTMÖ GLICHEN GESETZLICH ZULÄ SSIGEN UMFANG ALLE GEWÄ HRLEISTUNGEN AB, OB AUSDRÜ CKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄ HRLEISTUNG DER HANDELSÜ BLICHEN QUALITÄ T, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄ T, DER EIGNUNG FÜ R EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMSRECHTS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN SOWIE JEGLICHER GEWÄ HRLEISTUNG, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF ODER DER LEISTUNG ERGIBT, IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION. WIR ODER UNSERE LIEFERANTEN GEWÄ HRLEISTEN NICHT, DASS DIE SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG ARBEITET, DASS SIE KEINE FEHLER HAT ODER DASS DIE SOFTWARE IHRE GESCHÄ FTLICHEN ANFORDERUNGEN ERFÜ LLT (ODER AUSGELEGT IST, UM DIESE ANFORDERUNGEN ZU ERFÜ LLEN).
7. FREISTELLUNG FÜ R VERLETZUNGEN VON SCHUTZRECHTEN DRITTER.
7.1.
Verteidigung und Entschä digung. Vorbehaltlich der ü brigen Bestimmungen dieses Abschnitts 7 werden wir: (a) Sie gegen jegliche Verletzungsansprü che verteidigen; und (b) Sie von allen Buß geldern, Schadensersatzansprü chen und Kosten freistellen, die in Bezug auf jegliche Verletzungsansprü che von einem zustä ndigen Gericht oder einer Regierungsbehö rde gegen Sie verhä ngt oder in einem Vergleich vereinbart wurden. Diese Verpflichtungen gelten nur dann, wenn Sie: (i) uns innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Kenntnisnahme des Anspruchs ü ber den Verletzungsanspruch informieren (vorausgesetzt, dass eine Verzö gerung bei der Benachrichtigung uns nur in dem Maß e von unseren Entschä digungsverpflichtungen entbindet, in dem die Verzö gerung uns schadet); (ii) uns die alleinige Kontrolle ü ber die Verteidigung und Beilegung des Verletzungsanspruchs ü berlassen; und (iii) in angemessener Weise bei der Beantwortung unserer Anfragen nach Unterstü tzung in Bezug auf den Verletzungsanspruch kooperieren. Wir werden ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzö gert werden darf, keinen Vergleich ü ber Ansprü che wegen Rechtsverletzungen abschließ en, der Sie dazu verpflichtet, eine Haftung anzuerkennen oder nicht erstattete Beträ ge an den Klä ger zu zahlen. Sie dü rfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine Ansprü che aufgrund einer Schutzrechtsverletzung anerkennen oder diesbezü glich einen Vergleich schließ en.
7.2.
Abhilfe. Sollte die Software Gegenstand einer Schutzrechtsverletzung werden oder sollte es nach unserer Meinung wahrscheinlich sein, dass sie Gegenstand einer Schutzrechtsverletzung werden kö nnte, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten: (a) die erforderlichen Rechte fü r Ihre weitere Verwendung der Software beschaffen; (b) die Software so ä ndern oder ersetzen, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt; oder (c) die Lizenz fü r die betroffene Software kü ndigen und alle damit verbundenen SupportServices einstellen sowie, nach Ihrer schriftlich bestä tigten Lö schung der betroffenen Software, folgende Rü ckerstattungen tä tigen: (i) bei einer unbefristeten Lizenz die fü r die Lizenz an der betroffenen Software gezahlten Gebü hren, abzü glich der linearen Abschreibung ü ber eine Nutzungsdauer von drei (3) Jahren, beginnend mit dem Datum der Lieferung der Software, und etwaiger ungenutzter, im Voraus gezahlter Gebü hren fü r Support-Services, oder (ii) bei Abonnement-Software etwaige im Voraus gezahlte Gebü hren, anteilig fü r den verbleibenden Teil der dann aktuellen Abonnementlaufzeit.
7.3.
Ausschlü sse. Wir haben keinerlei Verpflichtungen gemä ß diesem Abschnitt 7 oder anderweitig bezü glich eines Verletzungsanspruchs im Hinblick auf: (a) eine Kombination der Software mit Nicht-VMware-Produkten oder -Inhalten; (b) eine Verwendung fü r einen Zweck oder in einer Weise, fü r die die Software nicht konzipiert wurde; (c) eine Verwendung einer ä lteren Version der Software, wenn die Verwendung einer neueren Version die Verletzung vermieden hä tte; (d) jede Ä nderung der Software, die nicht von uns oder mit unserer ausdrü cklichen schriftlichen Genehmigung vorgenommen wurde; (e) jeden Anspruch, der sich auf Open-Source-Software oder FreewareTechnologie oder abgeleitete oder andere Anpassungen davon bezieht, die nicht von uns in die Software eingebettet wurden; oder (f) jede Software, die kostenlos, als Beta-Version oder auf Evaluierungsbasis bereitgestellt wurde.
7.4. 7.4. IM RAHMEN DES GELTENDEN RECHTS LEGT DIESER ABSCHNITT 7 IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL UND UNSERE GESAMTE HAFTUNG FÜ R JEGLICHE VERLETZUNGSANSPRÜ CHE FEST.
8.
HAFTUNGSBESCHRÄ NKUNG.
8.1.
Haftungsausschluss. SOWEIT GESETZLICH ZULÄ SSIG, HAFTEN WIR IN KEINEM FALL FÜ R ENTGANGENE GEWINNE ODER GESCHÄ FTSMÖ GLICHKEITEN, NUTZUNGSAUSFALL, VERLUST VON INHALTEN ODER DATEN AUS IRGENDEINEM GRUND (EINSCHLIESSLICH STROMAUSFÄ LLEN, SYSTEMFEHLERN ODER ANDEREN UNTERBRECHUNGEN), EINKOMMENSVERLUSTE, VERLUST VON FIRMENWERT, GESCHÄ FTSUNTERBRECHUNG ODER FÜ R INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄ LLIGE ODER FOLGESCHÄ DEN UNTER JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, UNABHÄ NGIG DAVON, OB DIESE AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄ SSIGKEIT, PRODUKTHAFTUNG ODER ANDEREN GRÜ NDEN BERUHEN. DIESE BESCHRÄ NKUNG GILT UNABHÄ NGIG DAVON, OB EINE PARTEI AUF DIE MÖ GLICHKEIT SOLCHER SCHÄ DEN HINGEWIESEN WURDE, UND UNABHÄ NGIG DAVON, OB EINE ABHILFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. DA EINIGE RECHTSORDNUNGEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄ NKUNG DER HAFTUNG FÜ R FOLGESCHÄ DEN ODER ZUFÄ LLIGE SCHÄ DEN NICHT ERLAUBEN, GILT DIE VORSTEHENDE EINSCHRÄ NKUNG MÖ GLICHERWEISE NICHT.
8.2.
Begrenzung der monetä ren Haftung. UNSERE HAFTUNG FÜ R JEGLICHE ANSPRÜ CHE GEMÄ SS DIESER EULA Ü BERSTEIGT NICHT DEN HÖ HEREN DER BEIDEN FOLGENDEN BETRÄ GE: DIE LIZENZGEBÜ HREN, DIE SIE FÜ R DIE SOFTWARE, DIE DEN ANSPRUCH AUSLÖ ST, BEZAHLT HABEN, ODER 5.000 USD.
8.3.
Ausschlü sse. DIE HAFTUNGSBESCHRÄ NKUNG IN DEN ABSCHNITTEN 8.1 UND 8.2 GILT NICHT FÜ R (i) UNSERE FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG GEMÄ SS ABSCHNITT 7 DIESER EULA ODER (ii) JEGLICHE HAFTUNG, DIE NICHT GESETZLICH AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN.
8.4.
Weitere Einschrä nkungen. Unsere Lieferanten tragen im Rahmen dieser EULA keinerlei Haftung. Sie kö nnen im Rahmen dieser EULA keine Ansprü che direkt gegen einen von ihnen geltend machen. Unsere Haftung in Bezug auf jegliche in die Software eingebettete Fremdsoftware richtet sich nach diesem Abschnitt 8. Sie dü rfen im Rahmen dieser EULA keine Ansprü che geltend machen, deren Entstehen mehr als achtzehn (18) Monate zurü ckliegt.
9.
KÜ NDIGUNG.
9.1.
EULA-Laufzeit. Die Laufzeit dieser EULA beginnt mit der Lieferung der Software und besteht so lange, bis diese Lizenzvereinbarung gemä ß Abschnitt 9 beendet wurde.
9.2.
Kü ndigung aus wichtigem Grund. Wir kö nnen durch schriftliche Mitteilung an Sie diese EULA mit sofortiger Wirkung kü ndigen, wenn: (a) eine unter dieser EULA fä llige Zahlung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt unserer schriftlichen Mitteilung, dass die Zahlung ü berfä llig ist, eingeht; (b) Sie eine andere Bestimmung dieser EULA wesentlich verletzen und die Verletzung nicht innerhalb von dreiß ig (30) Tagen nach Erhalt unserer schriftlichen Mitteilung ü ber die Verletzung beheben; (c) Sie eine Bestimmung dieser EULA in einer Weise wesentlich verletzen, die nicht behoben werden kann; oder (d) Sie Ihr Geschä ft beenden oder aussetzen.
9.3.
Kü ndigung wegen Insolvenz. Wir sind berechtigt, diese EULA mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an Sie zu kü ndigen, wenn Sie zahlungsunfä hig werden, schriftlich mitteilen, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Schulden bei Fä lligkeit zu begleichen, eine Abtretung zugunsten von Glä ubigern vornehmen, unter die Kontrolle eines Treuhä nders, Konkursverwalters oder einer ä hnlichen Behö rde gestellt werden oder ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren gegen Sie erö ffnet wird.
9.4.
Folge der Kü ndigung. Bei Kü ndigung dieser EULA: (a) enden alle Lizenzen fü r die Software, die Ihnen unter dieser EULA gewä hrt wurden, unverzü glich; (b) mü ssen Sie jegliche Nutzung der Software einstellen und die Software und die Lizenzschlü ssel (einschließ lich Kopien) an uns zurü ckgeben oder deren Vernichtung bescheinigen, und (c) mü ssen Sie alle vertraulichen Informationen von uns oder unseren Lieferanten, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, zurü ckgeben oder auf unsere Aufforderung hin vernichten (mit Ausnahme von Informationen, die aufgrund von Gesetzen aufbewahrt werden mü ssen). Jede Bestimmung, die aufgrund ihrer Art und ihres Zusammenhangs dazu bestimmt ist, die Kü ndigung oder den Ablauf der EULA zu ü berdauern, bleibt bestehen, einschließ lich der Abschnitte 1.6 (Open-Source-Software), 2 (Einschrä nkungen; geistiges Eigentum), 4 (Aufzeichnungen und Audit), 6.2 (SoftwareGarantieausschluss), 8 (Haftungsbeschrä nkung), 9 (Kü ndigung), 10 (Vertrauliche Informationen), 12 (Allgemeines), 13 (Definitionen) und 14 (Bedingungen, die fü r Endbenutzer auf US-Bundesebene gelten). Sofern nicht ausdrü cklich in dieser EULA vorgesehen oder durch geltendes Recht oder Vorschriften geregelt, haben Sie bei Beendigung dieser EULA keinen Anspruch auf Rü ckerstattung, Gutschrift oder Umtausch.
10. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
10.1. Schutz. Jede Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit dieser EULA offengelegt wurden, zu nutzen, um ihre Rechte auszuü ben und ihre Verpflichtungen entsprechend dieser EULA oder in einer anderen durch diese EULA gestatteten Weise zu erfü llen. Der Empfä nger wird die vertraulichen Informationen des Informationsgebers nur an Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Empfä ngers weitergeben, die diese vertraulichen Informationen fü r die Zwecke dieser EULA kennen mü ssen und die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, die nicht weniger restriktiv ist als die in diesem Abschnitt 10 genannte. Der Empfä nger wird die vertraulichen Informationen des Informationsgebers vor unbefugter Nutzung, Zugriff oder Offenlegung in der gleichen Weise schü tzen, wie der Empfä nger seine eigenen vertraulichen oder geschü tzten Informationen ä hnlicher Art schü tzt, jedoch stets mit mindestens angemessener Sorgfalt.
10.2. Ausnahmen. Die Verpflichtungen des Informationsempfä ngers gemä ß Abschnitt 10.1 in Bezug auf die vertraulichen Informationen des Informationsgebers enden, wenn der Empfä nger nachweisen kann, dass die Informationen: (a) dem Informationsempfä nger zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Informationsgeber ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bereits rechtmä ß ig bekannt waren; (b) dem Informationsempfä nger durch einen Dritten zur Verfü gung gestellt wurden, der das Recht hatte, diese Offenlegung ohne Vertraulichkeitsbeschrä nkungen vorzunehmen; (c) der Ö ffentlichkeit allgemein zugä nglich sind bzw. ohne Verschulden des Informationsempfä ngers allgemein zugä nglich geworden sind; oder (d) vom Informationsempfä nger unabhä ngig entwickelt wurden, ohne auf die vertraulichen Informationen des Informationsgebers zuzugreifen oder diese zu verwenden. Zudem darf der Informationsempfä nger vertrauliche Informationen offenlegen, soweit die Offenlegung gesetzlich oder durch ein Gericht oder eine ä hnliche gerichtliche oder behö rdliche Instanz der zustä ndigen Gerichtsbarkeit angeordnet wurde, vorausgesetzt, der Informationsempfä nger benachrichtigt den Informationsgeber unverzü glich und schriftlich ü ber die geforderte Offenlegung und kooperiert auf Anfrage und Kosten des Informationsgebers mit diesem bei jeglichen juristischen Schritten, um den Umfang der verlangten Offenlegung vertraulicher Informationen anzufechten oder einzuschrä nken.
10.3. Unterlassungsanspruch.
Nichts in dieser EULA schrä nkt die Fä higkeit einer der Parteien zur Inanspruchnahme von Billigkeitsrechten ein.
11.
KONTO-, BETRIEBS- UND NUTZUNGSDATEN. Wir erfassen Ihre Kontaktinformationen und Informationen ü ber Ihren Einkauf, um Ihr Konto zu verwalten und Ihre Aufträ ge zu erfü llen. Wir verarbeiten auß erdem (a) Informationen, die erforderlich sind, um die Bereitstellung der Software zu erleichtern, einschließ lich der Ü berprü fung der Konformitä t mit den Bedingungen dieser EULA, der Rechnungsstellung und der Bereitstellung von Support-Services, und (b) Softwarekonfigurations-, Leistungs- und Nutzungsdaten zum Zwecke der Verbesserung der VMware-Produkte und -Services und der Benutzerfreundlichkeit sowie zu anderen Analysezwecken, wie im Produkthandbuch dargelegt. Soweit diese Daten Informationen enthalten, die eine Person identifizieren kö nnen, verarbeiten wir diese Informationen in Ü bereinstimmung mit dem Datenschutzhinweis fü r Produkte und Dienstleistungen von VMware, der unter
https://www.vmware.com/help/privacy.html verfü gbar ist.
12.
ALLGEMEINES.
12.1.
Ü bertragungen; Abtretung. Soweit eine Ü bertragung nicht gesetzlich eingeschrä nkt ist oder nach unseren Ü bertragungs- und Abtretungsrichtlinien zulä ssig ist und in allen Fä llen nach dem unter
www.vmware.com/support/policies/licensingpolicies.html dargelegten Verfahren, dü rfen Sie diese EULA, einen Auftrag oder ein Recht oder eine Verpflichtung gemä ß dieser EULA nicht abtreten oder eine Leistung unter dieser EULA delegieren, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzö gert werden darf. Alle sonstigen von Ihnen versuchten Abtretungen oder Ü bertragungen sind unwirksam. Wir kö nnen unsere verbundenen Unternehmen oder andere Lieferanten einsetzen, um Ihnen Dienstleistungen zu erbringen, vorausgesetzt, dass wir Ihnen gegenü ber fü r die Leistungserbringung verantwortlich bleiben.
12.2.
Mitteilungen. Jede Mitteilung von uns an Sie im Rahmen dieser EULA erfolgt: (a) per E-Mail an die mit Ihrem Konto verknü pfte E-Mail- Adresse, wenn Sie diese Art des Empfangs von Mitteilungen abonniert haben, oder (b) durch Verö ffentlichung im VMware-Kundenportal. Wenden Sie sich bei rechtlichen Mitteilungen oder anderen Anliegen an VMware, Inc., 3401 Hillview Avenue, Palo Alto, California 94304, USA, Attention: Legal Department.
12.3.
Verzichtserklä rung. Der Verzicht auf Ansprü che bei einem Verstoß gegen eine Bestimmung dieser EULA stellt keinen Verzicht auf Ansprü che bei einem spä teren Verstoß gegen diese Bestimmung oder einen Verzicht auf Ansprü che bei einem Verstoß gegen eine andere Bestimmung dar.
12.4.
Salvatorische Klausel. Sollte ein Teil dieser EULA ungü ltig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben alle ü brigen Bestimmungen so weit in Kraft, wie es mö glich ist, um die Absicht der Parteien zu verwirklichen.
12.5.
Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze hinsichtlich der in dieser EULA behandelten Handlungen einzuhalten.
12.6.
Exportkontrolle; staatliche Vorschriften. Sie erkennen an, dass die Software den US-amerikanischen Exportverwaltungsbestimmungen (Export Administration Regulations) unterliegt, gemä ß den Vorschriften der U. S. Export Administration ausgeliefert wird, mö glicherweise Exportkontrollvorschriften des jeweiligen Vertragsgebiets unterliegt und dass Abweichungen von den jeweils anwendbaren Exportkontrollgesetzen verboten sind. Sie versichern, dass (1) Sie (a) kein Bü rger, Staatsangehö riger bzw. Einwohner eines Landes sind, oder von einer Regierung oder einem Land gesteuert werden, mit dem die USA Handelsbeziehungen untersagt haben, und nicht im Namen eines Bü rgers, Staatsangehö rigen oder Einwohners eines dieser Lä nder handeln, oder (b) keine Person bzw. juristische Person sind, die in der Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons des U.S. Treasury Department oder in der U.S. Commerce Department Denied Persons List oder Entity List aufgefü hrt ist, und (2) Sie die Verwendung der Software zu gesetzlich verbotenen Zwecken nicht zulassen, einschließ lich der verbotenen Entwicklung, des Entwurfs, der Herstellung und der Produktion von Raketen und nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen. Die Software und die Dokumentation gelten als „kommerzielle Computersoftware“ bzw. „Dokumentation für kommerzielle Computersoftware“ gemäß Defense Federal Acquisition Regulation Supplement („
DFARS“) Abschnitt 227.7202 und der Federal Acquisition Regulation („
FAR“) Abschnitt 12.212(b), wie jeweils einschlägig. Jede Nutzung, Abänderung, Reproduktion, Verö ffentlichung, Auffü hrung, Anzeige oder Offenlegung der Software sowie der Dokumentation durch oder fü r die Bundesregierung der USA unterliegt ausschließ lich den Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA.
12.7.
Auslegung Die Abschnittsü berschriften dieser EULA dienen der Ü bersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Interpretation dieser EULA. Das in dieser EULA verwendete Wort „einschließlich“ bedeutet „einschließlich, aber nicht beschränkt auf”.
12.8.
Sprache. Diese EULA ist in englischer Sprache verfasst, und die englische Sprachversion ist maß geblich fü r alle Konflikte im Zusammenhang mit einer Ü bersetzung in eine andere Sprache.
12.9.
Anwendbares Recht. Wenn sich Ihre Rechnungsadresse in den USA befindet, unterliegt diese EULA den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien und den Bundesgesetzen der USA. Wenn Ihre Rechnungsadresse auß erhalb der USA liegt, unterliegt diese EULA den Gesetzen von Irland. Kollisionsnormen werden ausdrü cklich ausgeschlossen. Das Ü bereinkommen der Vereinten Nationen zu Verträ gen über den internationalen Warenverkauf („United Nations Convention on the International Sale of Goods“) findet keine Anwendung.
12.10.
Rechte Dritter. Sofern nicht ausdrü cklich in dieser EULA festgelegt, kö nnen aus dieser EULA keine Rechte fü r Personen abgeleitet werden, die nicht Vertragspartei dieser EULA sind, und nur Personen, die Vertragspartei dieser EULA sind, kö nnen eine ihrer Bestimmungen einfordern oder sich auf eine darin enthaltene Ausnahme oder Einschrä nkung berufen.
12.11.
Rangfolge. Im Konfliktfall oder bei Widersprü chen zwischen dem Produkthandbuch, dieser EULA und dem Auftrag gilt die folgende absteigende Rangfolge, sofern in einem Unternehmenslizenzvertrag nichts anderes festgelegt ist: (a) das Produkthandbuch, (b) dieses EULA und (c) der Auftrag. Diese EULA ersetzt alle in Konflikt stehenden oder zusä tzlichen Bedingungen eines Kaufauftrags, einer Kaufbestä tigung oder eines anderen Dokuments, das von Ihnen fü r oder bezü glich der Software ausgestellt wurde.
12.2.
Gesamtvereinbarung. Diese EULA enthä lt zusammen mit allen angenommenen Aufträ gen und dem Produkthandbuch die gesamte Vereinbarung der Parteien bezü glich des Gegenstands dieser EULA und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Wort- und Schriftwechsel, Zusicherungen, Angebote, Zusagen, Abmachungen und Vereinbarungen, seien sie schriftlich oder mü ndlich, zwischen den Parteien hinsichtlich ihres Gegenstands. Diese EULA kann nur in schriftlicher Form durch befugte Vertreter beider Parteien abgeä ndert werden.
13. DEFINITIONEN.
13.1 „
Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet hinsichtlich einer Partei zu einem gegebenen Zeitpunkt eine juristische Person, die zu diesem Zeitpunkt direkt oder indirekt von dieser Partei kontrolliert wird, mit dieser Partei unter gemeinsamer Kontrolle steht oder diese Partei kontrolliert, wobei „Kontrolle“ den Besitz, das Stimmrecht oder ein ähnliches Recht bezeichnet, bei dem fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Gesamtanteile dieser juristischen Person vertreten sind.
13.2 „
Vertrauliche Informationen“ bezeichnet Informationen oder Materialien, die eine Vertragspartei („
Informationsgeber“) der anderen Vertragspartei („
Informationsempfä nger“) zur Verfügung stellt, die in materieller Form vorhanden und als „vertraulich“ oder ähnlich gekennzeichnet sind, sowie Informationen, von denen eine vernü nftig handelnde Person wusste oder hä tte wissen mü ssen, dass sie vertraulich sind. Die folgenden Informationen gelten als vertraulich, unabhä ngig davon, ob sie als solche gekennzeichnet oder identifiziert werden: (a) Lizenzschlü ssel, (b) Informationen bezü glich unserer Preisgestaltung, Produkt-Roadmaps oder strategische Marketing-Plä ne und (c) nicht-ö ffentliche Materialien bezü glich der Software.
13.3 „
Lieferung“ bedeutet entweder die Lieferung des physischen Datenträ gers (falls zutreffend) oder das Datum, an dem Sie ü ber die Verfü gbarkeit des elektronischen Downloads informiert werden.
13.4. „
Dokumentation“ bezeichnet die Dokumentation, die wir ü blicherweise zusammen mit der Software zur Verfü gung stellen und die von uns von Zeit zu Zeit ü berarbeitet wird und zu der Handbü cher fü r Endbenutzer, Betriebsanleitungen, Installationshandbü cher, Versionshinweise und Online-Hilfedateien bezü glich der Nutzung der Software gehö ren kö nnen.
13.5. „
Gastbetriebssysteme“ bezeichnet Instanzen von Betriebssystemen von Dritten, fü r die Sie eine Lizenz besitzen und die in einer virtuellen Maschine installiert sind und unter Verwendung der Software ausgefü hrt werden.
13.6. „
Verletzungsanspruch“ bezeichnet einen Anspruch einer dritten Partei, dass die Software ein Patent, eine Marke oder ein Urheberrecht dieser dritten Partei verletzt oder ein Geschä ftsgeheimnis widerrechtlich verwendet (jedoch nur in dem Umfang, in dem die widerrechtliche Verwendung nicht auf Ihre Handlungen zurü ckzufü hren ist), gemä ß den Gesetzen: (a) der Vereinigten Staaten; (b) Kanadas; (c) des Europä ischen Wirtschaftsraums; (d) des Vereinigten Kö nigreichs; (e) Australiens; (f) Neuseelands; (g) Japans; oder (h) der Volksrepublik China, soweit diese Lä nder Teil des Lizenzgebiets sind.
13.7. „
Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet alle weltweiten Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrechte, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Geschä ftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Patente, Patentanmeldungen, Urheberpersö nlichkeitsrechte und jeglicher anderen Eigentumsrechte unabhä ngig davon, ob eingetragen oder nicht.
13.8. „
Lizenz“ bezeichnet eine gemä ß Abschnitt 1.1 gewä hrte Lizenz (Allgemeine Lizenzgewä hrung).
13.9. „
Lizenzschlü ssel“ bezeichnet eine Seriennummer, die es Ihnen ermöglicht, die Software zu aktivieren.
13.10. „
Lizenzlaufzeit“ bezeichnet die Laufzeit einer Lizenz, wie im Auftrag angegeben.
13.11. „
Open-Source-Software“ oder „
OSS“ bezeichnet in der Software eingebettete Softwarekomponenten, die unter gesonderten Lizenzbedingungen zur Verfü gung gestellt werden, die entweder in der Datei open_source_licenses.txt (bzw. einer ä hnlichen Datei), die zusammen mit der Software zur Verfü gung gestellt wird, oder unter
www.vmware.com/download/open_source.html abrufbar sind.
13.12. „
Auftrag“ bezeichnet eine Bestellung, einen Unternehmenslizenzvertrag oder ein anderes Bestelldokument für Software, die dieser EULA unterliegt, von Ihnen an uns oder Ihren VMware-Vertriebspartner ausgestellt wurde und von uns gemä ß Abschnitt 3 (Auftrag) akzeptiert wird.
13.13. „
Unbefristete Lizenz“ bezeichnet eine Lizenz an der Software mit unbefristeter Laufzeit.
13.14. „
Produkthandbuch“ bezeichnet die aktuelle Version des VMware-Produkthandbuchs zum Zeitpunkt Ihres Auftrags, das ü ber Links unter
www.vmware.com/download/eula abgerufen werden kann.
13.15. „
Bedingungen fü r Support-Services“ bezeichnen unsere aktuellen Support-Richtlinien. Kopien der Richtlinien sind unter
www.vmware.com/support/policies verö ffentlicht.
13.16. „
Software“ bezeichnet die Computerprogramme von VMware, die in unserer kommerziellen Preisliste aufgefü hrt sind und fü r die Sie im Rahmen einer Bestellung eine Lizenz erwerben, zusammen mit jeglichem zugehö rigen Softwarecode, den wir entsprechend einem Support- und Abonnementservicevertrag zur Verfü gung stellen und der nicht Gegenstand einer separaten Lizenzvereinbarung ist.
13.17. „
Abonnement-Software“ bezeichnet Software, die für eine bestimmte Laufzeit („
Abonnementlaufzeit“) lizenziert wird.
13.18. „
Vertragsgebiet“ bezeichnet das Land oder die Länder, in dem/denen Ihnen die Rechnung gestellt wurde, sofern im Produkthandbuch nichts anderes angegeben ist. Wenn das Vertragsgebiet fü r Ihre Software Mitgliedsstaaten des Europä ischen Wirtschaftsraums oder das Vereinigte Kö nigreich umfasst, dü rfen Sie die Software im gesamten Europä ischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Kö nigreich bereitstellen.
13.19. „
Beauftragter Dritter“ bezeichnet eine dritte Partei, die gemäß eines mit Ihnen abgeschlossenen Vertrags IT-Dienste fü r Sie bereitstellt.
13.20. „
Endbenutzer auf US-Bundesebene“ bezeichnet eine der folgenden Behörden oder Einrichtungen der US-Bundesregierung: (a) Exekutivabteilungen gemä ß 5 U.S.C. 101, (b) Militä rabteilungen gemä ß 5 U.S.C. 102, (c) staatliche Unternehmen gemä ß 5 U.S.C. 103, (d) unabhä ngige Einrichtungen gemä ß 5 U.S.C. 104 und (e) jede Einrichtung der Legislative oder Judikative der US-Bundesregierung (mit Ausnahme des Senats, des Reprä sentantenhauses, des Architect of the Capitol und aller Aktivitä ten unter der Leitung des Architect).
13.21. „
Benutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter, Auftragnehmer oder beauftragten Dritten, den Sie zur Verwendung der Software gemä ß dieser EULA autorisiert haben.
13.22. „
Virtuelle Maschine“ bezeichnet einen Softwarecontainer, der sein eigenes Betriebssystem und Anwendungen wie eine physische Maschine ausfü hren kann.
13.23. „
VMware“ , „
wir“ oder „
uns“ bezeichnet VMware, Inc., ein Unternehmen aus Delaware, wenn die Rechnungsadresse für Ihren Auftrag in den USA liegt, oder VMware International Unlimited Company, ein nach irischem Recht gegrü ndetes und bestehendes Unternehmen, wenn die Rechnungsadresse fü r Ihren Auftrag auß erhalb der USA liegt.
13.24. „
Sie“ bezeichnet Sie als Einzelperson oder die juristische Person, die Sie vertreten. Wenn Sie die EULA für eine juristische Person abschließ en, versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, diese juristische Person zu binden.